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   LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06   

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https://dejure.org/2006,19148
LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 (https://dejure.org/2006,19148)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 (https://dejure.org/2006,19148)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - L 7 AS 90/06 (https://dejure.org/2006,19148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf übergangsweise Zahlung von den angemessenen Umfang übersteigenden Unterkunftskosten; Ingansetzung der Sechs-Monats-Frist im Falle des Fehlens einer hinreichenden Aufklärung der Betroffenen; Aufteilung der Unterkunftskosten auf die Haushaltsgemeinschaft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95

    Sozialhilferecht - Regelsatzfestsetzung, Festlegung der Regelsätze für

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Seine Entscheidung unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (BVerwGE 102, 366; 94, 326); denn es handelt sich um einen Akt wertender und gestaltender sozialpolitischer Entscheidung.

    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob sich die Festlegung auf ausreichende Erfahrungswerte stützt und die Wertungen vertretbar sind (vgl. BVerwGE 102, 366).

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Dabei darf der Gesetzgeber jedoch eine den Anforderungen einer Massenverwaltung Rechnung tragende, typisierende Regelung unter Vernachlässigung der Besonderheiten einzelner Fälle treffen (vgl. BVerfGE 40, 121); eine pauschalierende Leistungsbemessung ist zulässig (BVerwGE 94, 326), wobei das SGB II dem Individualisierungsgrundsatz durch § 23 SGB II ausreichend Rechnung trägt.

    Seine Entscheidung unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (BVerwGE 102, 366; 94, 326); denn es handelt sich um einen Akt wertender und gestaltender sozialpolitischer Entscheidung.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Dieser Grundsatz gilt auch im SGB II (vgl. hierzu: Brünner in: LPK-SGB II § 20 RdNr 18 mit Hinweis auf BVerfGE 82, 60; Rothkegel in SGb 2006, 74).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Bei der Festlegung der Regelleistungen ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Mindestbedarf anhand der genannten Vorgaben einzuschätzen (BVerfGE 87, 153).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Die Ausgestaltung der Obliegenheiten des Sozialrechts zeigen, dass dem Leistungsberechtigten eine Obliegenheitsverletzung mit nachteiligen Auswirkungen auf seinen Leistungsanspruch nur vorgeworfen werden kann, wenn er in Kenntnis der konkreten Verhaltensanforderungen gegen diese verstößt (siehe dazu BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R zur unverschuldeten Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung nach § 37 b SGB III).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Dabei darf der Gesetzgeber jedoch eine den Anforderungen einer Massenverwaltung Rechnung tragende, typisierende Regelung unter Vernachlässigung der Besonderheiten einzelner Fälle treffen (vgl. BVerfGE 40, 121); eine pauschalierende Leistungsbemessung ist zulässig (BVerwGE 94, 326), wobei das SGB II dem Individualisierungsgrundsatz durch § 23 SGB II ausreichend Rechnung trägt.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Entsprechend den zur Sozialhilfe entwickelten Grundsätzen, auf die ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1516, Begründung zu § 22 Abs. 1) zurückgegriffen werden kann, hätten die Kläger an sich substantiiert darlegen müssen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (so Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - in BVerwGE 101, 194).
  • LSG Bayern, 18.05.2006 - L 11 AS 111/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Berücksichtigungsfähigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelleistungen sind nach Ansicht des Gerichts verfassungsgemäß (so auch Urteil des Senats vom 21.04.2006 - L 7 AS 91/05 und Urteil des 11. Senats vom 18.05.2006 - L 11 AS 111/05).
  • LSG Bayern, 29.09.2006 - L 7 AS 91/06

    Zulässigkeit einer Aufteilung von Unterkunftskosten nach Kopfteilen bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Leben Hilfebedürftige mit anderen Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in Haushaltsgemeinschaft, so sind die Kosten für Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft anteilig (pro Kopf) zu ermitteln (Urteil des Senats vom 29.09.2006 - L 7 AS 91/06; und Urteil des 11. Senats vom 04.04.2006 - L 11 AS 81/05).
  • LSG Bayern, 04.04.2006 - L 11 AS 81/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Arbeitslosengeld II (Alg II); Ermittlung der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06
    Leben Hilfebedürftige mit anderen Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in Haushaltsgemeinschaft, so sind die Kosten für Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft anteilig (pro Kopf) zu ermitteln (Urteil des Senats vom 29.09.2006 - L 7 AS 91/06; und Urteil des 11. Senats vom 04.04.2006 - L 11 AS 81/05).
  • LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 91/05

    Höhe des Arbeitslosengeldes II; Gewährung von Beihilfen für einmalige Bedarfe;

  • LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit für die Gewährung von

    Der Senat schließt sich der Auffassung der Beklagten und des Sozialgerichts an, dass hier eine Aufteilung der KdU nach Köpfen zu erfolgen hat (so bereits die Senatsurteile vom 29.09.2006 - L 7 AS 91/06 - sowie vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 72/06).

    Ein hinreichendes Maß an Systemgerechtigkeit, verbunden mit geeigneten Härteregelungen, wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht, auch wenn das hier tangierte verfassungsrechtliche Rechtsgut, das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein und auf das Existenzminimum, von sehr hoher Wertigkeit ist (vgl. auch BVerfG, info also 1991, S. 154; vgl. zur Pauschalierung der Regelleistung des § 20 SGB II BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - RdNr. 46 ff. des Umdrucks; vorher bereits BayLSG, Urteil vom 21.06.2006 - L 7 AS 73/05 - sowie Urteile vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 212/06).

  • LSG Bayern, 30.05.2007 - L 7 B 204/07

    Gewährung eines Mehrbedarfs für eine aus medizinischen Gründen notwendige

    Die prinzipiell pauschalierte Leistungsgewährung begegnet - sowohl dass überhaupt pauschaliert wird als auch bezüglich der Höhe des Regelleistungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - RdNr. 46 ff. des Umdrucks; vorher bereits BayLSG, Urteil vom 21.06.2006 - L 7 AS 73/05 - sowie Urteile vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 212/06).
  • LSG Bayern, 14.08.2008 - L 7 AS 137/08

    Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung der monatlichen

    Das Gericht schließe sich insoweit der Rechtsprechung des BayLSG (Urteil vom 26.10.2006, L 7 AS 90/06) und des BSG (Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R) an.
  • LSG Bayern, 07.12.2007 - L 7 AS 132/07

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Höhe der Regelleistung nach dem

    Das hat das Bundessozialgericht grundlegend entschieden (BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R; vgl. auch Urteil des Senats vom 26. Oktober 2006 - L 7 AS 90/06) und seither wiederholt bestätigt (vgl. nur die jüngsten Urteile vom 28.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R - sowie - B 14/7b AS 32/06 R -).
  • LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 262/07

    Erstattungsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen für ein Reha-Zentrum neben

    Die prinzipiell pauschalierte Leistungsgewährung begegnet - sowohl dass überhaupt pauschaliert wird als auch bezüglich der Höhe des Regelleistungen - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R; Urteil des Senats vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06).
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